Patientenverfügung
Stellen Sie sich vor, Sie werden eines Tages schwer krank oder erleiden einen Unfall und sind dann nicht mehr in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen. Daher ist es sinnvoll, sich bereits vorher zu überlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie in einem solchen Notfall erhalten möchten. Genau hier setzt eine Patientenverfügung an.
Immer mehr Menschen haben spezielle Vorstellungen hinsichtlich medizinischer Eingriffe im gesundheitlichen Notfall: Sie wünschen sich beispielsweise eine Betreuung in den eigenen vier Wänden oder lehnen das Einleiten eines künstlichen Komas ab.
Die Patientenverfügung regelt spezifische medizinische Behandlungen und ist direkt an Ärzte gerichtet. Sie tritt grundsätzlich erst dann in Kraft, wenn die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, über eine Durchführung von medizinischen Behandlungen zu entscheiden und mit den Ärzten zu kommunizieren. Diese Situation kann zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit wie etwa Demenz eintreten.
In einer Patientenverfügung werden zwei zentrale Punkte abgedeckt: Zum einen werden die Situationen beschrieben, in denen die Verfügung gelten soll. Zum anderen wird genau geklärt, welche Arten von medizinischen Eingriffen dabei abgedeckt werden sollen. Tritt eine der beschriebenen Situationen ein und die betroffene Person ist nicht mehr in der Lage sich selbst zu äußern, so kann die Anwendung verschiedener lebenserhaltender Maßnahmen im Vorfeld spezifiziert werden, beispielsweise das Einleiten von Wiederbelebungsmaßnahmen oder die Zufuhr von künstlicher Ernährung. Auch Wünsche bezüglich der Organspende lassen sich in einer Patientenverfügung verbindlich festlegen.
Es ist also wichtig, dass eine Patientenverfügung im Zustand der eigenen Geschäftsfähigkeit im Vorfeld erstellt wird, damit im Falle von Entscheidungsunfähigkeit der persönliche Wille kommuniziert und erhalten werden kann. Die behandelnden Ärzte sind verpflichtet, sich an diese Willenserklärung zu halten.
Sinnvoll ist ebenfalls, zu einer Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht zu verfassen, da der oder die Vorsorgebevollmächtigte dafür zu sorgen hat, dass die geäußerten Wünsche zur medizinischen Behandlung in einer Patientenverfügung präzise umgesetzt werden. Ihre Vertrauensperson ist hierbei angehalten, nach Ihrem in der Patientenverfügung festgehaltenen Willen Entscheidungen für Sie zu treffen.
Sowohl die Patientenverfügung als auch andere Vollmachten sollen unterschrieben an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, der Ihren Vertrauenspersonen bekannt ist. Eine Kopie sollte stets an bevollmächtigte Person ausgehändigt werden. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden, solange sie nicht notariell beglaubigt wurde. Wenn das der Fall ist, muss ein Widerruf schriftlich erfolgen. Die Verfügung muss aber prinzipiell nicht notariell beglaubigt werden.
Mit wenigen Klicks kommen Sie nicht nur zu einer vollständigen Patientenverfügung, sondern auch zu einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht. Nehmen Sie sich für das Erstellen genug Zeit und besprechen Sie die fertige Verfügung wahlweise mit einem Arzt und Ihrer Vertrauensperson.
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